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Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Kennzeichnung von Reifen und Felgen !
Wo finden Sie in Ihren fahrzeugpapieren die zulässige Reifengröße?
Fahrzeugschein bis 30. September 2005: In Ihrem Fahrzeugschein (in unserem Beispiel rot umrandet) in den Ziffern 20-23 und ergänzend in der Ziffer 33. In der Ziffer 33 ist außerdem in den meisten Fällen genau geregelt, welche Reifengröße auf welche Felgengröße montiert werden darf. Diese Angaben beziehen sich immer auf eine werkseitige wahlweise Bereifung und sind in jedem Fall zu beachten. Darüber hinaus sind auch andere Reifen- und Felgengrößen nach einer zusätzlichen Eintragung in die Fahrzeugpapiere zulässig. Weiterhin sind teilweise Reifenhersteller in den Fahrzeugscheinen eingeschrieben. Hierzu gilt: Reifenfabrikatsbindungen sind seit dem 01.03.2000 nicht mehr bindend und haben nur noch Empfehlungscharakter. Davon ausgenommen sind Motorräder!
Fahrzeugschein bis 30. September 2005:

Zulassungsbescheinigung Teil 1 ab 1. Oktober 2005: In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie leider nur noch eine Reifengröße (rot Umrandet). Diese ist leider in vielen Fällen nicht einmal die Reifengröße, mit der das Fahrzeug ab Werk ausgeliefert wird. Sie können alle zulässigen Reifengrößen auch aus dem COC-Papier (wird mit jedem neuen Fahrzeug ausgeliefert) entnehmen.
Zulassungsbescheinigung Teil 1 ab 1. Oktober 2005:

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