Allgemeines über Kompletträder

Der Kauf von Kompletträdern hat oft entscheidende Vorteile:

* In der Regel Kostenersparnis gegenüber Einzelkauf
* Kaufpreis meistens incl. Montage, Wuchten, Ventile, Gutachten und Befestigungsmaterialien
* Bei Versandkauf einfache Selbstmontage möglich
* "Alter" Felgensatz kann für die Winterreifen weiter benutzt werden

Nur welches Komplettrad passt auf mein Fahrzeug bzw. auf was sollte man beim Komplettradkauf achten?
Fabrikatsbindung
Bis Februar 2000 waren in vielen Kfz-Scheinen neben den zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen auch klare Vorgaben über die zu verwendenden Marken festgelegt. Diese Bindung hatte zur Folge, dass Autofahrer und Reifenhandel gezwungen waren, bestimmte festgeschriebene Reifenfabrikate zu montieren, auch wenn es vielleicht in der gleichen Dimension und Güte bessere oder preiswertere Modelle gegeben hätte.

Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Durch diese Aufhebung haben die im Fahrzeugschein ggf. enthaltenen Eintragungen keine direkte Rechtswirksamkeit mehr, sondern sind nur noch als Empfehlungen anzusehen.

Sollte in den Papieren zum KFZ (z.B. alte Einträge oder in der Betriebsanleitung) noch ein bestimmtes Fabrikat empfohlen werden, so ist der Fahrzeughalter nicht mehr verpflichtet, die Empfehlung zu befolgen bzw. bei Abweichung ein Unbedenklichkeitsgutachten eines Sachverständigen einzuholen.
Der Fahrzeughalter muss allerdings sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges durch die Verwendung nicht empfohlener Reifen nicht beeinträchtigt wird. Der Halter handelt fahrlässig, wenn er nicht selbst über die dazu erforderlichen Kenntnisse verfügt bzw. sich nicht fachkundig beraten lässt.

Konsequenzen für den Fahrzeughalter: Der erste Schritt ist immer ein Blick in den Kfz-Schein. Hier finden Sie die wichtigsten Angaben zum Reifen und der Felge.

Fahrzeugschein bis 30. September 2005:




Die gesetzlich vorgeschriebenen Reifen sind im Kfz-Schein und -Brief unter den Ziffern 20 bis 23 (rot umrandet) eingetragen.
# Hier finden Sie u.a.: Reifendimension (pro Achse)
# Tragfähigkeit
# Höchstgeschwindigkeit
# Verstärke Reifen (Kombis, Kleinbusse)
Unter der Ziffer 33 sind Anmerkungen zu den vorangegangenen Ziffern eingetragen. Hier finden Sie u.a. Angaben zu zusätzlichen Bereifungsmöglichkeiten (wie z.B. Breitreifen und Winterreifen) und Dimensionsangaben für Leichtmetallräder.

Entsprechen die Angaben im Kfz-Schein den Angaben des gewünschten zu kaufenden Komplettrades, ist dieses unbedenklich zu montieren. Ist dies nicht der Fall, ist ein Gutachten erforderlich. Aber keine Sorge, Gutachten hört sich komplizierter an, als es in der Regel ist.
Hier finden Sie alles zu dem Thema Gutachten, was Sie wissen müssen.

In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie leider nur noch eine Reifengröße (rot Umrandet).
Diese ist leider in vielen Fällen nicht einmal die Reifengröße, mit der das Fahrzeug ab Werk ausgeliefert wird.
Sie können alle zulässigen Reifengrößen auch aus dem COC-Papier
(wird mit jedem neuen Fahrzeug ausgeliefert) entnehmen.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 ab 1. Oktober 2005:


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